Leerer Glasfaserschacht in der Straße Fuldablick als Symbolbild für die Absage goetels.

    Eine Frage des Anstands | Stellungnahme zu goetel-Abzug

    Stellungnahme zur Beendigung des Ausbaus von Glasfaser durch die Firma goetel im Ortsteil Sandershausen 

    [10.07.2026]
    "Eine einzige Enttäuschung“, so fasst Bürgermeister Brückmann die derzeitige Situation prägnant zusammen. Wenigstens sei dieser zermürbende Marathon um den Glasfaserausbau der Firma goetel in Sandershausen nun ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. „Wir haben nun Gewissheit und können damit aufhören, unsere Bürgerinnen und Bürger sowie Gewerbebetriebe stetig zu vertrösten, da goetel der Gemeinde Niestetal schriftlich mitgeteilt hat, dass sie den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau in Niestetal Sandershausen bis auf Weiteres nicht weiterverfolgen werden.“ 

    Damit zerschlagen sich auch jegliche Anschlussversprechen, die an die Niestetaler Bevölkerung gerichtet wurden. Im Rathaus herrsche nicht nur Verwunderung, sondern auch blankes Unverständnis über das Ausscheiden aus den Ausbau-Planungen. Hatte man sich doch bereits seit Jahren für die Kundinnen und Kunden des Göttinger Telekommunikationsunternehmens eingesetzt und einige eindringliche Gespräche zur Pflichterfüllung der abgeschlossenen Verträge geführt. 

    Nachdem goetel den Zuschlag vom Landkreis Kassel erhalten hatte, das ehemaligen ACO-Gebiet im Ortsteil Sandershausen zu entwickeln, wurde ab April 2022 mit dem Glasfaserausbau begonnen. Nach einer schleppenden Ausbauphase und viel Kritik ruhten die Arbeiten jedoch seit 2023 vollständig. Aufgerissene Straßen und Gehwege wurden erst durch die Gemeinde und später in Teilen von goetel selbst wiederhergestellt. 

    Die Gemeindeverwaltung setzt sich weiterhin verstärkt für die betroffenen Kundinnen und Kunden in Sandershausen ein und prüft derzeit mit juristischer Beratung, welche Ansprüche geltend gemacht werden könnten.

    „Das Mindeste in dieser Situation wäre es, diejenigen Bürgerinnen und Bürger mit einem begonnen Ausbau auch anzuschließen!“ Brückmann führt weiter aus, dass das für alle Verträge gelten solle, die bereits ein Leerrohr für den Hausanschluss auf dem Grundstück haben. „Das ist eine Frage des Anstands!“ 

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